Urteil: Keine Werbung mit geschenkten Brillen

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Im April hatte Pro Optik in einer Aktion angeboten, Arzt- und Pflegepersonal für ihren besonderen Corona-Einsatz eine neue Korrektionsbrille zu schenken, beendete diese aber kurze Zeit wieder. Jetzt erklärte das Oberlandesgericht Stuttgart die Bewerbung von Brillen-Geschenken für unzulässig. Brillen-Geschenke für Angehörige bestimmter Berufsgruppen zu bewerben, verstoße gegen das Heilmittelwerbegesetz, hieß es in der Begründung des OLG Stuttgarts. Das Versprechen der …